Dienstag, 31. März 2009

Roland Koch meldet sich zu Wort....

Roland Koch und andere CDU Mitglieder im Verwaltungsrat machen sich nach wie vor für eine Entlassung des ZDF Chef-Redakteurs Nikolaus Brender stark. Dabei wurde Nikolaus Brender noch von keinem Mitglied des Verwaltungsrates persönlich gesprochen...
Der Verwaltungsrat des ZDF liest sich mir übrigens mittlerweile wie das Who is Who der Ministerpräsidenten der Länder. So fliegen nicht nur Koch und Beck da rum sondern auch Herr Stoiber sowie der ehemalige CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann.

Jedenfalls schrieb ich ja Herr Koch und Frau Merkel persönlich . Von der Bundes-CDU gab es ja schon eine Meldung. Vor einigen Tag erreichte mich dann diese Mail....

"Sehr geehrter Herr ABC,

mit Ihrer Nachricht vom 28. Februar 2009 haben Sie sich an mich gewandt und zu der derzeit in den Medien diskutierten Frage einer eventuellen Verlängerung des Anstellungsvertrages des Chefredakteurs des Zweiten Deutschen Fernsehens Stellung bezogen. Gerne möchte ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen. Bevor ich mich zu der von Ihnen angesprochenen konkreten Angelegenheit äußere, möchte ich kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben, um verständlich zu machen, an welcher Stelle ich welche Aufgabe wahrnehme.

Bei dem ZDF handelt es sich um eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, dessen Träger die sechzehn Länder der Bundesrepublik sind. Organe des ZDF sind nach dem ZDF Staatsvertrag, den alle Länder miteinander abgeschlossen haben, der Fernsehrat, der Verwaltungsrat und der Intendant. Der Verwaltungsrat, dessen Stellvertretender Vorsitzender ich bin (Vorsitzender ist Ministerpräsident Beck), besteht aus 14 Mitgliedern, von denen fünf Vertreter der Länder sind, die von den sechzehn Ministerpräsidenten berufen werden. Acht Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Fernsehrat des ZDF mit qualifizierter Mehrheit gewählt und ein Mitglied ist Vertreter des Bundes, das von der Bundesregierung berufen wird.

Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Verwaltungsrates, dem Intendanten das Einvernehmen zu den für den Sender wichtigsten Personalentscheidungen zu erteilen oder zu verweigern. Der Verwaltungsrat ist demnach immer gefragt, wenn es um die erstmalige oder auch um die Verlängerung einer zeitlich befristeten Bestellung geht. Gegen den Intendanten kann der Verwaltungsrat freilich selbst keine Personalentscheidung durchsetzen, das geht nur im Einvernehmen.

Vor diesem Hintergrund ist es unaufrichtig, von den Mitgliedern des Verwaltungsrates zu erwarten, dass Sie jeder Vorlage des Intendanten widerspruchslos zustimmen. Denn dann erfüllten Sie den ihnen von den sechzehn Landesgesetzgebern, die den ZDF-Staatsvertrag zum Gesetz erhoben haben, erteilten Auftrag nicht. Es ist gesetzliche Pflicht der Mitglieder des Verwaltungsrates, sich mit den Vorlagen des Intendanten inhaltlich auseinander zu setzen und sich eine Meinung zu bilden. Dabei haben alle Gesichtspunkte eine Rolle zu spielen, die für den Erfolg des Senders und die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages relevant sind. Dieser Pflicht stelle ich mich.

Da es sich bei dem ZDF um eine öffentlich-rechtliche und vom Rundfunkgebührenzahler finanzierte Rundfunkanstalt handelt, halte ich es auch für richtig, dass den Gremien des ZDF neben den Vertretern gesellschaftlicher Gruppen auch Politiker angehören, die von den Wählerinnen und Wählern legitimiert worden sind.

Mit freundlichen Grüßen


Roland Koch"

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